Informationen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen


Icon: Brille, Person mit Blindenstock

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen".

Kurzbericht

  • Assistenzhunde (Begleithunde, Blindenführhunde etc.) dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume des Betriebes/Angebotes mitgebracht werden.
  • Die Eingangsbereiche sind durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar und visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Die wesentlichen "Gehbahnen" sind teilweise taktil erfassbar, aber nicht visuell kontrastreich gestaltet.
  • Treppen sind teilweise nicht konstratreich gestaltet. Treppen haben bis auf den Haupteingang mindestens einen einseitigen Handlauf.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt, z.B. durch eine Gegensprechanlage. Die Halteposition wird durch Sprache angesagt.
  • Es gibt einen visuellen Kontrast zwischen den Exponaten und der Umgebung.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche (Eingangsbereich, Kasse/Tresen, Flure, Gänge) sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet.
  • Über das gesamte Museum verteilt gibt es Tastmodelle, Riechstationen und Hörstationen zu entdecken.
  • Die Exponatsbeschilderung ist visuell kontrastreich gestaltet. Es gibt akustische Informationen. Informationen sind taktil (Brailleschrift, Prismenschrift) erfassbar. Informationen sind olfaktorisch wahrnehmbar.
  • Die Beschilderung zur Orientierung in gut lesbarer Schrift gestaltet. Es besteht zwischen Schrift/Piktogramm und Hintergrund ein guter visueller Kontrast.
  • Salon: Die Speisekarte ist in schnörkelloser und kontrastreicher Schrift gestaltet.

Detaillierte Informationen (Prüfbericht)